Rechtsprechung
OLG Celle, 09.12.2008 - 2 W 266/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Rechtsanwaltsgebühren: Höhe der Auslagenpauschale in einer Beratungshilfesache
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 33 Abs. 6 RVG; § 55 RVG; § 56 RVG; Nr. 7002 VV RVG; § 26 S. 2 BRAGO; § 133 S. 2 BRAGO
Berechnungsgrundlage der Telekommunikationspauschale nach Nr. 7002 Vergütungsverzeichnis zum Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (VV RVG) des in einer Beratungshilfesache tätigen Rechtsanwalts i.R. einer Beschwerde; Zulässigkeit von fiktiven ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechnungsgrundlage der Telekommunikationspauschale nach Nr. 7002 Vergütungsverzeichnis zum Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (VV RVG) des in einer Beratungshilfesache tätigen Rechtsanwalts i.R. einer Beschwerde; Zulässigkeit von fiktiven ...
- Judicialis
VV-RVG Nr. 7002
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG -VV Nr. 7002
Höhe der Telekommunikationspauschale im Rahmen der Beratungshilfe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Verden, 31.10.2008 - 3a T 154/08
- OLG Celle, 09.12.2008 - 2 W 266/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Nürnberg, 20.06.2008 - 13 W 882/08
Gebühren des Beratungshilfeanwalts: Bemessung der Telekommunikationspauschale
Auszug aus OLG Celle, 09.12.2008 - 2 W 266/08
Sämtliche bisher mit dieser Rechtsfrage befassten Oberlandesgerichte vertreten übereinstimmend die Auffassung, dass sich die Pauschale nach Nr. 7002 VV-RVG bei einer Tätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe nach den tatsächlich entstandenen Gebühren richtet und nicht nach den fiktiven Gebühren eines Wahlanwaltes (vgl. OLG Düsseldorf, RVG-Report 2007, 467. OLG Bamberg JurBüro 2007, 645. OLG Nürnberg MDR 2008, 1003. OLG Dresden AGS 2008, 559). - BGH, 11.01.2007 - IX ZR 55/03
Anforderungen an die Form einer Honorarvereinbarung mit einem Rechtsanwalt
Auszug aus OLG Celle, 09.12.2008 - 2 W 266/08
Nachdem der Gebührentatbestand der Nr. 7002 VV-RVG allgemein auf "Gebühren" abstellt und nicht zweifelhaft ist, dass auch die Beratungshilfegebühren Gebühren in diesem Sinne sind, bedurfte es einer klarstellenden Regelung nicht (vgl. Norbert Schneider, Anm. zu OLG Dresden AGS 2008, 60). - OLG Dresden, 11.09.2008 - 3 W 932/08
Höhe der Auslagenpauschale des Beratungshilfeanwalts
Auszug aus OLG Celle, 09.12.2008 - 2 W 266/08
Sämtliche bisher mit dieser Rechtsfrage befassten Oberlandesgerichte vertreten übereinstimmend die Auffassung, dass sich die Pauschale nach Nr. 7002 VV-RVG bei einer Tätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe nach den tatsächlich entstandenen Gebühren richtet und nicht nach den fiktiven Gebühren eines Wahlanwaltes (vgl. OLG Düsseldorf, RVG-Report 2007, 467. OLG Bamberg JurBüro 2007, 645. OLG Nürnberg MDR 2008, 1003. OLG Dresden AGS 2008, 559). - OLG Bamberg, 29.08.2007 - 4 W 74/07
Auszug aus OLG Celle, 09.12.2008 - 2 W 266/08
Sämtliche bisher mit dieser Rechtsfrage befassten Oberlandesgerichte vertreten übereinstimmend die Auffassung, dass sich die Pauschale nach Nr. 7002 VV-RVG bei einer Tätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe nach den tatsächlich entstandenen Gebühren richtet und nicht nach den fiktiven Gebühren eines Wahlanwaltes (vgl. OLG Düsseldorf, RVG-Report 2007, 467. OLG Bamberg JurBüro 2007, 645. OLG Nürnberg MDR 2008, 1003. OLG Dresden AGS 2008, 559).